Vergaberecht
Aufgrund der enormen wirtschaftlichen Bedeutung öffentlicher Beschaffungsvorhaben ist das Vergaberecht mittlerweile eines der wichtigsten Rechtsgebiete. Die Fülle der Rechtsquellen - Europäisches Vergaberecht, Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018), Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012 (BVergGVS 2012), Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018 (BVergGKonz 2018) sowie neun Landesvergabekontrollgesetze - und eine ständig wachsende Menge an Rechtsprechung der Vergabekontrollbehörden (EuGH, VfGH, VwGH, OGH, Bundesverwaltungsgericht und Landesverwaltungsgerichte) stellen sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Auftragnehmer vor herausfordernde Aufgaben.
Wir von Preslmayr Rechtsanwälte beraten sowohl Auftragnehmer als auch öffentliche Auftraggeber sowie Sektorenauftraggeber im Rahmen von Beschaffungsvorhaben. Unsere Beratungstätigkeit umfasst dabei die juristische Begleitung öffentlicher Auftraggeber bei der Wahl der Verfahrensart und der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen, bei der Auswahl des Zuschlagsempfängers oder bei der Führung von Nachprüfungsverfahren vor Vergabekontrollbehörden. Bieter und Bewerber vertrauen seit Jahren auf unsere Kompetenz im Zusammenhang mit der Prüfung und Beseitigung möglicher Risiken in Ausschreibungsunterlagen sowie der Anfechtung unrichtiger Entscheidungen des öffentlichen Auftraggebers.
Ihre Experten
Publikationen
Der Vergaberechtsschutz in den jeweiligen Bundesländern weist nach wie vor Unterschiede auf. Sehr praxisrelevant für an Ausschreibungen teilnehmende Unternehmen sind hier insbesondere die Regelungen über die zu entrichtenden Gebühren für Vergabekontrollverfahren. Schließlich stellt die Frage der Höhe sowie der allfälligen Rückerstattung von Gebühren einen ganz wesentlichen Aspekt bei der Entscheidung, ob ein Vergabekontrollverfahren angestrengt werden soll, dar.