Schadenersatzrecht

Grundsätzlich gewährt das Gesetz jedem, der durch ein gesetzwidriges oder vertragswidriges und schuldhaftes Verhalten eines anderen geschädigt wurde, Anspruch auf Schadenersatz. Komplexe Rechtsfragen können sich bei der Beurteilung der Kausalität eines Verhaltens für den Schaden ergeben sowie bei den Voraussetzungen der Rechtswidrigkeit (zB Schutzgesetz, europäische Normen), des Verschuldens (Vorsatz, grobe und leichte Fahrlässigkeit) oder bei den – durch kasuistische Rechtsprechung fortgebildeten – Konzepten der Adäquanz oder des Rechtswidrigkeitszusammenhanges. Ebenso stellen sich Fragen zur Verjährung der Ansprüche. Auf praktischer Ebene ergeben sich oft diffizile Probleme bei der Formulierung des Klagebegehrens und beim Nachweis der Schadenshöhe.

Wir von Preslmayr Rechtsanwälte betreuen auch spezielle Bereiche des Schadenersatzrechtes, wie etwa Amtshaftungsrecht, Schadenersatz aufgrund von Kartellverstößen („Follow On-Klagen“), Ansprüche von Anlegern aufgrund von Investitionen auf dem Finanzmarkt oder Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern. Unsere Spezialisten können hier – sowohl für Kläger als auch für Beklagte – auf die Erfahrung aus zahlreichen hochkomplexen Verfahren zurückgreifen.

Ihre Experten

Dieter Hauck

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