Gesellschaftsrecht, Corporate Governance und Umgründungen
Die Wahl der richtigen Gesellschaftsform ist ein Eckpfeiler des wirtschaftlichen Erfolgs. Gesellschaftsrecht ist daher ein Kernbereich der Spezialisierung von Preslmayr Rechtsanwälte. Unsere breit aufgestellte Praxis reicht von der einfachen Errichtung einer Gesellschaft bis zu komplexen Umgründungen (Einbringungen, Verschmelzungen, Umwandlungen, Spaltungen) und allen anderen wesentlichen Bereichen des Gesellschaftsrechts. Wir beraten sowohl national als auch international tätige Unternehmen in den verschiedensten Branchen bei der Wahl der optimalen Gesellschaftsform, erstellen Gesellschafts- und Syndikatsverträge, beraten Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte und unterstützen bei Auseinandersetzungen unter Gesellschaftern.
Unter „Corporate Governance“ werden Grundsätze verantwortungsvoller Unternehmensleitung und –überwachung verstanden. Ihr Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu sichern und seinen Wert nachhaltig zu steigern. Auch dabei beraten wir unsere Mandanten.